Für Behörden
Beratung und Support
Die ARV verfügt über einen breiten und tiefen Wissens- und Erfahrungsschatz und berät auch Mitglieder der öffentlichen Verwaltung, die daran interessiert sind, ihr Verwaltungsverfahren in rechtsstaatlicher Hinsicht zu optimieren.
Rechtsgutachten
Die ARV nimmt Aufträge zur Erstellung einer juristischen Expertise entgegen. „Gefälligkeitsgutachten“, deren Stossrichtung im Vorhinein vorgegeben ist, werden nicht verfasst. Es wird im Gegenteil darauf geachtet, dass die Expertise neutral und ausschliesslich nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird.
Transparente Preisgestaltung
220.-/h i.S. der Entschädigung für die amtlich bestellte Vertretung gemäss der Verordnung über den Anwaltstarif des Kantons Zug.
Für Private
Beratung und Support
Die Agentur für Rechtsstaat und Verfassung (ARV) nimmt eine juristische Ersteinschätzung Ihrer Anliegen vor und unterstützt Sie im Verkehr mit Behörden.
Vertretung
Bei Bedarf kann über die ARV Martin D. Küng als Jurist mandatiert werden. Er vertritt Sie vor Verwaltungsbehörden, welche gestützt auf öffentliches Recht Entscheidungen fällen. Bitte beachten Sie, dass sich Martin D. Küng auf öffentliches Recht spezialisiert hat und keine berufsmässige Vertretung vor Zivil- oder Strafgerichten anbietet.
Faire und transparente Preisgestaltung
- Die ARV verzichtet bewusst auf teure, repräsentative Büroräumlichkeiten und schicke Dienstwagen. Die Fixkosten werden so möglichst tief gehalten, damit faire Tarife angeboten werden können.
- Standardtarif i.S. der Verordnung über den Anwaltstarif des Kantons Zug: 220.-/h
- Sozialtarif bei monatlichem Bruttolohn (100%) unter 4'000.00 CHF: 110.-/h
- Arbeitsaufnahme nach Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.-
Juristische Expertise und Spezialgebiete des Geschäftsinhabers
Über zehn Jahre Berufspraxis als Jurist bei verschiedenen Verwaltungsbehörden
Namentlich sieben Jahre im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESB)
- Implementierung und Aufbau eines internen Rechtsdienstes zur Qualitätskontrolle und Entwicklung. Die Arbeit beinhaltete vertiefte juristische Abklärungen bei Spezialfragen im Auftrag der Geschäftsleitung; Coaching von Mitarbeitenden des Sozialjuristischen Dienstes sowie von Behördenmitgliedern bei juristischen Fragestellungen (insb. Verfahrensfragen).
- Delegierte Verfahrensführung; Rechtsabklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz
- Verfassen von Beschlüssen, namentlich bei zeitlicher Dringlichkeit (superprovisorische Massnahmen)
- Spezifische juristische Abklärungen, namentlich im Bereich der zustimmungsbedürftigen Geschäfte sowie im Bereich der eigenen Vorsorge (Vorsorgeauftrag; Patientenverfügungen etc.)
- Verfassen von Vernehmlassungen zu Handen von Rechtsmittelinstanzen
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und als Doktorand an der Universität Fribourg i.Ue.
- Mitarbeit und Hilfe an Publikationen der Professorenschaft
- Verfassen eigener, wissenschaftlichen Publikationen
- Begleitung von Studierenden, namentlich im Bereich von juristischen Projektaufträgen, Abnahme von Prüfungen
- Mitwirkung, Vorbereitung und Durchführung von Vorlesungen
Mehrjährige Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts
- Beurteilung von Rechtsmitteln gegen Verfügungen von Sozialbehörden betreffend die Ausrichtung wirtschaftlicher Sozialhilfe
- Erfahrungen im Gesundheitsrecht
- Juristischer Mitarbeiter der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS); Betreuung des SKOS-Beratungsforums und Erstellen von juristischen Abklärungen
- Rechtskonsulent eines Kantonalen Sozialamtes; in dieser Funktion beratend tätig für sämtliche, beim Amt anfallenden Rechtsfragen; Führen von Rechtsmittelverfahren, insbesondere im Asylbereich sowie bei inner- und interkantonalen Streitigkeiten (ZUG)
Fundiertes Wissen im Bereich der Behördlichen Bautätigkeit (Tiefbau- und Hochbauanlagen) sowie deren Auswirkungen auf Privatpersonen
Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Spezialgebiet Ausländerrecht
- Verfassen von Urteilsanträgen
- Verfahrensintruktion
- Juristische Beratung der Richterschaft